L - Fahrschule

Title
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Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) Zugmaschinen mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max.25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis max.25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine


Theoretische und praktische Ausbildung

Theorie
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
12 x 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht
4 x 90 Min.
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
6 x 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht
4 x 90 Min.
Keine praktische Ausbildung.
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