B 96 - Fahrschule

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Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg
 und nicht mehr als 4.250 kg

Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: keine

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die
erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden nach
Anhang V der Richtlinie 2006/126/EG. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum
sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen einer entsprechenden
Fahrzeugkombination.

Theoretischer Schulungsstoff
Der Umfangder theoretischen Schulung umfasst mindestens 2,5 Stunden. Der theoretische Schulungsstoff umfasst folgende Sachgebiete der Nummer 2 und der Anlage V der Richtlinie 2006/126/EG

Praktischer Übungsstoff
Auf die Übungen nach Anhang V der Richtlinie 2006/126/EG entfallen mindestens 3,5 Stunden, die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können. Die Schulung darf in einer Gruppen durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als 8 Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss. Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werde.

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