B 196 - Fahrschule

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Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer:
Seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
Sein Mindestalter 25 Jahre beträgt.
Und er an einer Fahrerschulung zur Erlangung der Klasse B 196 erfolgreich teilgenommen hat.
Inhalt und Umfang der Fahrerschulung:
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Theoretischer Schulungsstoff:
Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten á 90 Minuten.
Praktischer Übungsstoff:
Auf  die  fahrpraktischen  Übungen entfallen
mindestens 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden á 45 Minuten)
Kann der Teilnehmende in dieser Zeit die erforderlichen Fähigkeiten und Verhaltensweisen nicht nachweisen, so sind so viele Fahrstunden durchzuführen, bis er diese erlangt hat!
Gemäß der Verordnung müssen die fahrpraktischen Übungen auf die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2der FahrschAusbO entfallen.Dies bedeutet, dass die praktische Schulung aus den folgenden Themen besteht:
Fahrzeugbeherrschung (Übungsstunden)
Außerortsfahrten (Überland+Autobahn)
Abschluss der Schulung:
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen.
Nach Abschluss der Fahrerschulung  hat  der  Inhaber der  Fahrschule  oder  die  verantwortliche Leitung  des  Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung  über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

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