Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
a) Zugmaschinen mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max.25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis max.25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
12 x 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht
4 x 90 Min.
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
6 x 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht
4 x 90 Min.
Keine praktische Ausbildung.