B 96 - Fahrschule

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Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg
 und nicht mehr als 4.250 kg

Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: keine

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die
erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden nach
Anhang V der Richtlinie 2006/126/EG. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum
sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen einer entsprechenden
Fahrzeugkombination.

Theoretischer Schulungsstoff
Der Umfang der theoretischen Schulung umfasst mindestens 2,5 Stunden. Der theoretische Schulungsstoff umfasst folgende Sachgebiete der Nummer 2 und der Anlage V der Richtlinie 2006/126/EG

Praktischer Übungsstoff
Auf die Übungen nach Anhang V der Richtlinie 2006/126/EG entfallen mindestens 3,5 Stunden, die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können.

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